Rauchschutztüren nach DIN 18095

Rauchschutztüren nach DIN 18095

Die DIN 18095 ist eine in fast allen Bundesländern eingeführte Norm und damit geltendes Recht.. Hersteller, die Rauchschutztüren in den Verkehr bringen, müssen für jede Bauart ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) vorweisen können. Für den Verbraucher sind die relevanten Daten am vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild sichtbar, das an der Tür angebracht sein muss.

bauaufsichtliche Anforderung an Öffnungsverschlüsse europäisch* national*
Türen
rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse C5S200 RS