Einbruchschutztüren

Einbruchschutztüren

Die europäische Norm EN V 1627 beschreibt eine Klassifizierung von Gefährdungsbereichen und die damit einhergehenden technischen Anforderungen. Die Anwendung und Auswahl der Widerstandsklasse liegt in der Verantwortung der Bauherren. Daneben sollte im Einzelfall auch die Beratungsstelle der Polizei hinzugezogen werden, damit die jeweilige Gefährdung richtig eingeschätzt werden kann.

Die Montage eines einbruchhemmenden Bauteils erfordert zudem eine besondere Qualifikation. Je nach Widerstandsklasse sind zusätzliche Vorgaben der Beschlagshersteller zu berücksichtigen und in Form einer Montagebescheinigung nachzuweisen.

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Um sicherzustellen, dass die produzierten Türen auch wirklich gleichbleibend der Qualität der geprüften Mustertür entsprechen, unterliegt die Produktion einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen.

Die zentrale Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beim Bayerischen Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) "Herstellerverzeichnisse" über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus.

Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627